Unsere Grundsätze Guter Stiftungspraxis
Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Stiftungen, haben wir uns verpflichtet nach folgenden Grundsätzen zu handeln. Diese Grundsätze wiederspiegeln unter anderem auch unsere per Satzung festgelegten Denk- und Handlungsweisen.
Die Grundsätze sind in der angehängten datei nach zu lesen oder herunter zu laden.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wir verpflichten uns zu Transparenz!
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet
werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Den Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichtungserklärung finden Sie hier
Die Ein-Zehntel-Stiftung hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und unterstützt die offene Information:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Ein Zehntel Stiftung
Rommelshauser Str. 67
70374 Stuttgart
Gründungsjahr: 2009
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zu unserer Motivation und Zielen gelangen Sie hier
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
- Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften StNr. 99033/35712 vom 03.11.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer bis zum 31.12.2024 befreit.
- Die Ein Zehntel Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Siehe Über uns
5. Bericht über die Tätigkeiten der Organisation
Siehe Stiftungspost/Newsletter
6. Personalstruktur
Die Stiftungsarbeit wird ausschließlich durch ehrenamtliches Engagement durchgeführt, um Kosten für hauptberufliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte oder Zivildienstleistende zu vermeiden. Siehe Über uns
7. Mittelherkunft
Der Stiftung finanziert sich über Spenden. Einzelheiten zur Mittelherkunft siehe Finanzberichte
8. Mittelverwendung
Der Ein Zehntel Stiftung ist es wichtig, dass alle Spenden zu 100 % für die Förderprojekte verwendet werden. Deshalb werden die gesamten Verwaltungskosten, die regelmäßig weniger als 3 % des Spendenaufkommens betragen, von den Vorständen der Ein Zehntel Stiftung getragen. Einzelheiten zur Mittelverwendung siehe Finanzberichte.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
• Keine
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent des gesamten Jahreseinkommen ausmachen
• Bisher Keine, siehe im Einzelnen Finanzberichte
Zusätzliche Punkte, die uns wichtig erscheinen:
Unsere Bank
Die Geldgeschäfte der Ein Zehntel Stiftung werden über die GLS Bank abgewickelt, bei der auch das Stiftungskapital angelegt ist. Wir haben uns für diese Bank entschieden, weil sie für verantwortungsvollen Umgang mit Geld steht. Die bei der GLS Bank angelegten Gelder werden ausschließlich in wirtschaftliche, ökologische, soziale und sozial sinnvolle Projekte investiert.
Vermeidungsstrategien der Korruption
Wir befassen uns eingehend mit dem Thema der Korruption in zivil gesellschaftlichen Organisationen und ganz besonders mit der Korruptionsprävention.